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Permanent Make Up

Permanent Make-up Entfernung​

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Gesichtspflege

Lash Lifting

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Wichtige Hinweise vor einer Behandlung

Für ein ideales Endergebnis ist bei folgenden Kontraindikation auf eine Permanent Make-up Behandlung zu verzichten. Alles, was ärztlich vorher abgeklärt werden kann, erspart im Nachhinein Zeit, Unsicherheit und Nerven seitens des Kunden und des Pigmentierers.

Diabetes Mellitus (Zuckerkrankheit)
Bei dieser Erkrankung kommt es zur verlangsamten Wundheilung. Die Pigmentfarbe bleibt nicht ebenmäßig in der Haut, sodass mehrere Behandlungen notwendig wären und es könnte möglicherweise zu einer Narben¬bildung kommen.

Blutgerinnungsstörungen (Bluterkrankheit)
Bluterkrankheit ist eine Erbkrankheit. Das Blut aus Wunden gerinnt nicht oder nur langsam. Die Wunden heilen oft nicht wunschgemäß ab. Auch hier ist die Farbaufnahme der Haut unregelmäßig und es könnte zur Narbenbildung kommen.

Makomarmedikamente (Blutverdünnung)
Es wirkt blutverdünnend und somit heilt die pigmentierte Zone schlecht. Durch das Bluten werden die Farbpigmente ausgeschwemmt. Aspirin ist ebenso blutverdünnend und es besteht Blutungsgefahr.

Allergien
Eine Allergie ist eine veränderte Immunantwort des Körpers. Ist Ihnen eine Allergie auf Modeschmuck oder Reißverschlüsse aus Metall bekannt, ist es von Vorteil, einen Allergietest durchzuführen. Das heißt, wir bringen die gewünschten Farbpigmente in eine bestimmte Partie ein. Erfahrungsgemäß würde sich eine veränderte Immunantwort schon nach 24-36 Stunden zeigen. Es wird aber empfohlen, 3-4 Wochen zu warten. Wir verwenden qualifizierte und hochwertige Farben, uns sind noch keine Allergien bekannt – trotzdem tut Vorsorge gut.

Hautanomalien (Hautveränderungen)
Jede Art von Hautveränderungen in der zu pigmentierenden Zone ist für ein Permanent Make-up tabu! Klären Sie bitte vor Ihrem Behandlungstermin jede Art von Hautveränderung mit Ihrem Arzt ab.

Infektionskrankheiten
Es kann zu einer Infektionskrankheit kommen, wenn Mikroorganismen in die Haut eindringen. Besondere Vorsicht ist schon bei einer gewöhnlichen Erkältungskrankheit geboten. Bei Hepatitis, HIV-positiv Erkrankung, chronischem Herpes Simplex-Neigung ist es aufgrund der Kontraindikationen auf jeden Fall auf eine Pigmentierung zu verzichten, da das Immunsystem geschwächt ist. Daher ist es bis zur vollständigen Genesung empfohlen zu warten.

Autoimmunerkrankungen
Das Immunsystem soll den Körper vor Krankheitserregern schützen. In manchen Fällen geschieht jedoch genau das Gegenteil. Das greift den eigenen Körper an und schadet ihm. Dann spricht man von einer Autoimmunerkrankung. Es kann zu einer schlechten Wundheilung kommen und die Farbpigmente können schlechter aufgenommen werden.

Geschlechtskrankheiten
Das sind Krankheiten, die durch Geschlechtsverkehr übertragen werden. Sie können von Bakterien, Viren, Pilzen, Protozoen und Arthropoden verursacht werden. Die „klassischen Geschlechtskrankheiten“ hatten bis vor kurzem nur mehr geringe Bedeutung, da sie selten geworden sind. Neuerdings mehren sich die Erkrankungsfälle wieder. Bei diesen oben genannten Erkrankungen bedarf es einer professionellen Abklärung!

Minderjährigkeit
Es werden keine Behandlungen vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt.

Schwangerschaft/Stillzeit
Schwangerschaft und Stillzeit zählen zu den relativen Kontraindikationen für Permanent Make-up. Die Lymphtätigkeit einer Schwangeren verändert sich. Das ist die Ursache, dass auch hier die Farbpigmente nicht in der Haut bleiben können. Mehrere Behandlungen als notwendig wären der Fall. Außerdem sind Schwangere empfindlicher als sonst. Gewähren Sie daher dem Körper noch eine Schonfrist bis zur endgültigen normalen Umstellung. Auch in der Stillzeit ist die Hormonumstellung noch nicht vollständig erfolgt und es ist nicht nachgewiesen, ob die Farbpigmente in die Muttermilch übergehen. Daher wird das Risiko nicht eingegangen.

Epilepsie
Während einer Behandlung kann es zu einem epileptischen Anfall kommen und daher wird von einer Behandlung abgeraten. Nur nach ärztlicher Absprache und einem ärztlichen Attest kann das Permanent Make-up durchgeführt werden.

Herz-/Kreislaufprobleme/Hautkrebs
Im Falle akuter Herz-/Kreislaufproblemen, Hautkrebs, darf keine Pigmentierung vorgenommen werden.

Nicht zu erfüllende Patientenerwartungen
Es wird nur nach dem Gesetz der Visagistik gearbeitet. Außergewöhnliche und unnatürliche Formen der Augenbrauen, Lippen oder Lider werden nicht ausgeführt.